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Abmahnung
Eine Abmahnung
ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein
bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Am häufigsten
kommen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und bei Verstößen
gegen das Marken- oder Urheberrecht vor.
Mit einer Abmahnung wird
gewöhnlich die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten
Unterlassungserklärung gefordert. Strafbewehrt bedeutet, dass sich
der Abgemahnte (sog. Unterlassungsschuldner) dazu verpflichtet, bei
einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe an den Abmahnenden
(sog. Unterlassungsgläubiger) zu bezahlen. In der
Unterlassungserklärung kann die Höhe der Vertragsstrafe
bereits mit einem bestimmten Betrag festgelegt sein. Sie kann aber auch
in das billige Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt
werden. In diesem Fall sollte man aber darauf achten, dass der
Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung in der Klausel mit
aufgenommen ist.
Wer eine Abmahnung
erhält sollte sich über sein weiteres Vorgehen im Klaren
sein und aktiv entscheiden, ob er eine Unterlassungserklärung
abgibt oder nicht. Reagiert der Adressat einer Abmahnung gar nicht,
muß er mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung
gegen sich rechnen. Diese ist dann erst einmal verbindlich und muss
erst mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Durch dieses Verfahren
entstehen meist erhebliche Kosten, die von dem Verlierer des
Prozesses zu zahlen sind. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden ist es oft ratsam, die
Unterlassungserklärung ohne das Anerkenntnis einer Rechtspflicht
abzugeben. Damit wird die Gefahr einer einstweilien Verfügung
gebannt und ein Rechtsstreit kann nur noch über die Kosten
geführt werden, wobei der Gegenstandswert dann nur noch den
verlangten Gebühren entspricht. Diese belaufen sich meist auf
Beträge zwischen € 500.- und € 1.500.-, wodurch das
Prozessrisiko überschaubar bleibt.
Zu achten ist aber unbedingt auf die richtige Formulierung der
Unterlassungserklärung. Zwar ist einer Abmahnung meist eine
Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte ist aber
nicht verpflichtet, genau diese Erklärung zu unterschreiben. Meistens geht
die darin enthaltene Formulierung über die tatsächliche
Verpflichtung des Abgemahnten hinaus und kann später immense
Probleme und auch erhebliche weitere Kosten verursachen.
Grundsätzlich kann man nur dazu raten bei Erhalt einer Abmahnung
selbst anwaltlichen Rat einzuholen. Die Sache wird dadurch nicht
unbedingt billiger. Man kann jedoch sicher sein, keine unberechtigt
erhobenen Ansprüche anzuerkennen oder überhöhte Kosten
zu bezahlen.
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