Berufsrecht
Das
ärztliche und zahnärztliche Berufsrecht
enthält Verhaltensregelungen, unter welchen die
Berufsausübung erfolgen soll.
Es ist
niedergelegt in den jeweiligen Berufsordnungen der Ärzte und
Zahnärzte in den
Bundesländern.
Das
ärztliche Berufsrecht befindet
sich im Umbruch und hat sich
im Laufe der vergangenen 10 - 15 Jahre
gründlich von
überkommenden Grundsätzen
befreit. Beispielhaft sind hier der Wegfall des grundsätzlichen
Werbeverbots zu
erwähnen, das nur noch im Verbot der berufswidrigen
Werbung
Bestand behalten
und der Zulässigkeit sachlicher Information einen breiten
Freiraum überlassen
hat. Die Berufsordnungen regeln unter anderem die
grundsätzliche Pflicht zur
gewissenhaften Berufsausübung, die Pflicht zur Fortbildung,
die Schweigepflicht
und viele weitere Pflichten.
Die
Berufsordnungen enthalten
außerdem Regelungen für
den Umgang mit den Patienten und auch Regeln für das Verhalten
der Ärzte
untereinander. Schließlich ist in den Berufsordnungen
verbindlich
vorgeschrieben, welche Kooperationsformen zulässig sind und
wie sich die
Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit
präsentieren dürfen.
Neben
den Regelungen der Gesundheitsreform hat auch die Einführung
des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)
zu gravierenden Änderungen in der ärztlichen
Berufsausübung geführt, die ebenfalls in den
Berufsordnungen umgesetzt werden müssen. Hier seien
beispielhaft geannt:
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