Wettbewerbsrecht

Wer sich mühsam seine Firma aufgebaut hat, wird es nur ungern sehen, wenn die eigene Arbeit von Konkurrenten einfach kopiert wird oder dieser ihm mit anderen unlauteren Mitteln seine Kunden abwerben.

Klare Wettbewerbsverstöße sind Dumpingangebote, bei denen Waren unter dem Einkaufspreis verkauft werden oder Werbeangebote Versprechungen enthalten, die der Werbende gar nicht erfüllen kann, weil z.B. von der angepriesenen Ware nur wenige Stück vorhanden sind.

atIm Internet spielen dagegen andere Wettbewerbsverstöße die Hauptrolle. Grundsätzlich ist jeder Anbieter im sogenannten "Fernabsatz" dazu verpflichtet die mittelerweile unfangreichen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Hierzu gehört die Angabe der Kommunikationsmittel, wie Emailadresse und Kontaktadresse im Angebot, der korrekte Hinweis auf das bestehende Widerrufsrecht, dessen Abwicklung und Rechtsfolgen, etc.. Verstößt ein Anbieter gegen diese Vorschriften, verhält er sich wettbewerbswidrig und kann, z.B. mittels Abmahnung, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Des weiteren sollten AGB´s auf unwirksame und rechtswidrige Klauseln überpfüft sein. Die Verwendung solcher Klauseln in AGB´s führt nämlich nicht nur zur Unwirksamkeit der Regelung, sondern berechtigt Konkurrenten auch zur kostenpflichtigen Abmahnung.

Problematisch ist es auch, die Angaben auf den Seiten der Konkurrenten einfach zu kopieren. Zum einen wird der "neue" Verwender der Texte nicht wissen, ob die Regelungen tatsächlich kompetent erstellt wurden und auch dem derzeitigen Stand der Rechtssprechung entsprechen, weshalb er auch weiterhin mit dem stetigen Risiko der Abmahnung leben muß. Zum anderen können derartige Kopien einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Wer glaubt, daß das ohnehin keiner merkt, irrt gewaltig. Man braucht lediglich einen markanten Satz in die Suchmaschine Google eingeben und findet sofort alle Webseiten oder Angebote, in welchen der Satz enthalten ist. Einem auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt ist es daher bspw. leicht möglich zu überprüfen, ob die von ihm angefertigten Texte auch auf Seiten vorhanden sind, zu denen kein Mandantsverhältnis besteht. Gleiches gilt natürlich auch für jeden Webseitenbetreiber, der wissen möchte, ob die von ihm verfassten Inhalte von Unberechtigten genutzt werden. 

Wessen geistiges Eigentum kopiert wird oder wer mit ansehen muß, daß Konkurrenten mit unlauteren Mitteln agieren, der sollte sich dagegen wehren und sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen. Für die Beratung kann eine Pauschale vereinbart werden, durch welche die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit stets überschaubar sind. 
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